Erleichtern Sie Ihren Angehörigen durch rechtzeitige und kluge Vorsorge die Verwaltung Ihres Nachlasses.

Der Tod eines Familienmitgliedes ist oft ein tragisches Erlebnis für alle Beteiligten, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod für viele in weiter Ferne. Für jeden verantwortungsbewussten Partner und Elternteil sollte es dennoch ein Anliegen sein, durch eine letztwillige Verfügung klare Regelungen für den Todesfall zu treffen: zum Schutz der Angehörigen vor Streitigkeiten, zum Erhalt des Familienfriedens und nicht zuletzt auch des Vermögens über den Tod hinaus.

Ein Beispiel: In einer Familie leben die beiden Elternteile jeweils in zweiter Ehe miteinander. Beide haben Kinder aus früheren Verbindungen, und zur Vollständigkeit ihres Glücks haben sie auch gemeinsamen Nachwuchs. Ist für eine Patchwork-Familie schon das alltägliche Leben eines verträglichen Miteinanders eine Herausforderung, so ist ein ebenso komplexes Thema eine gute Vorsorge für den Todesfall, weil die persönlichen Beziehungen oft störanfällig und sensibel sind.

Aber auch im klassischen Familienverbund kommt es vor, dass einzelne Familienmitglieder Konflikte miteinander haben, was immer dringender Anlass zur Vorsorge sein sollte.

In einer Bestattungsverfügung die eigenen Wünsche beschreiben

Nicht selten beginnen die Streitereien unmittelbar nach dem Tod, wie etwa das aus den Medien bekannte Bespiel des Altbundeskanzlers Helmut Kohl zeigt. Schon um die Bestattung wird gestritten. Während z. B. der Ehepartner eine Erdbestattung mit allen Verwandten und Freunden für richtig hält, denken die Kinder aus seiner ersten Ehe an eine schlichte Feuerbestattung im engsten Familienkreis. Beide berufen sich darauf, die Wünsche des Verstorbenen genau zu kennen und umsetzen zu wollen. Wer soll in einem solchen Fall entscheiden dürfen? Hier hilft nicht nur dem Verstorbenen, sondern auch den Angehörigen eine schriftliche Bestattungsverfügung, die die eigenen Wünsche beschreibt und festhält, wer zur Entscheidung über die Einzelheiten der Bestattung berechtigt ist, damit diese in Frieden und mit Würde erfolgen kann.

Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften vorbeugen

Sind für das Vermögen keine Anordnungen durch Testament getroffen, findet sich der Ehepartner mit den Kindern des Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft wieder. Besonders bei größeren Vermögen und Nachlässen mit Immobilienvermögen treten, wie die Praxis zeigt, sehr schnell und oft unterschiedliche Vorstellungen und Interessen auf, wie der Nachlass zu verwalten, zu nutzen, zu verwerten und zu teilen ist. Nicht selten enden diese „Meinungsverschiedenheiten“ in jahrelangen kostspieligen Gerichts- und Teilungsversteigerungsverfahren, bei denen endgültig jede Chance auf Familienfrieden und häufig auch wesentliche Teile des Vermögens zu Grabe getragen werden. Dies ist im Regelfall das Gegenteil dessen, was der Verstorbene für sich und seine Familie gewünscht hat.

Individuelle Vorsorge für individuelle Bedürfnisse

Kluge Vorsorge durch letztwillige Verfügung setzt eine genaue Analyse des Vermögens und der Bedürfnisse aller Familienmitglieder voraus.

Ist etwa ein Ehegatte zu versorgen oder verfügt er über eigenes Vermögen und Einkommen, das ihn absichert? Wenn eine Absicherung notwendig ist, ist über die Form zu entscheiden. Reicht z. B. die Zuwendung von Nutzungsrechten, wie etwa Wohnrecht oder Nießbrauch am Familienheim, oder soll das Eigentum daran übergehen, um dem Ehepartner den Verbleib im Familienheim bis zu seinem eigenen Tod zu garantieren? Wie kann erreicht werden, dass nach dem Tod des Partners das ihm zugewandte Vermögen an die eigenen Kinder weitergegeben wird und nicht an dessen Kinder aus anderen Verbindungen, zu denen die persönliche Beziehung vielleicht nur sehr lose gewesen ist.

Zu berücksichtigen ist auch, ob zum Schutz von Kindern wegen Minderjährigkeit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen besondere Anordnungen notwendig sind, etwa die Verwaltung des Erbteiles durch einen Testamentsvollstrecker, Auseinandersetzungsverbote oder Teilungsanordnungen.

Liquide Mittel Pflichtteile einplanen

Nicht bedachte Pflichtteilsansprüche stellen den Erben oft vor Liquiditätsprobleme, weil diese kurzfristig zu bezahlen sind. Dass Ehegatten und Kinder pflichtteilsberechtigt sind, ist meist bekannt, nicht aber, dass auch Eltern pflichtteilsberechtigt sind, wenn keine Kinder da sind. Pflichtteilsansprüche zu bedenken und für sie liquide Mittel vorzusehen, gehört unbedingt zu einer guten Nachlassplanung.

Was bei Vermögen im Ausland zu beachten ist

Ist Auslandsvermögen vorhanden, etwa ein Ferienhaus auf den Kanaren, in Frankreich oder der Türkei, ist dringend Beratung geboten, weil in manchen Staaten für uns gebräuchliche und selbstverständliche Testamentsformen nicht bekannt und deswegen dort rechtlich wertlos sind. So erkennt beispielsweise die Türkei kein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten an. Die in einem solchen Testament für in der Türkei gelegenen Grundbesitz getroffenen Verfügungen sind dort unwirksam, es finden stattdessen die türkischen erbrechtlichen Regeln Anwendung, die den eigenen Wünschen und Absichten oft nicht entsprechen.

Erbschaftssteuer legal vermeiden

Erbschaftssteuer und das Nutzen aller Freibeträge, die das Gesetz gewährt, ist zentrales Thema guter Nachfolgeplanung. Wer zahlt schon gerne Steuern, wenn es auch ohne geht? Oft können durch Schenkungen oder familienrechtliche Vereinbarungen, etwa Eheverträge, die Weichen richtig gestellt und Steuern mit legaler Gestaltung vermieden werden.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für ein Testament?

Das Erbrecht ist ein rechtlich anspruchsvolles Thema. Deswegen ist man mit rechtzeitiger, professioneller Beratung gut beraten, damit nicht für die Familie das dicke Ende kommt und guter Rat sehr teuer wird. Wann das Leben endet, weiß niemand von uns, niemand kennt sein Schicksal. Der richtige Zeitpunkt für Vorsorge durch Testament ist deswegen unabhängig von Alter und Gesundheit nicht irgendwann einmal in der Zukunft, sondern jetzt, genau jetzt. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin im Erbrecht beraten. Diese Experten helfen Ihnen dabei, Ihr Vermögen genau so weiterzugeben, wie Sie es sich wünschen.

(RA Stefanie v. Lüdinghausen)

Rechtsanwältin Stefanie von Luedinghausen, Busse & Miessen, Erbrecht, FamilienrechtUnsere Gastautorin: Stefanie v. Lüdinghausen

Stefanie v. Lüdinghausen ist Fachanwältin für Erb- und Familienrecht. Sie ist Partnerin in der Kanzlei Busse & Miessen Rechtsanwälte.

Die Kanzlei mit Büros in Bonn, Berlin und Leipzig bietet individuelle Rechtsberatung auf höchstem juristischen Niveau.

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